Konzept
Nach in Kraft treten der AÜG-Reform zum 01.04.2017 führen unscharf formulierte Vorschriften zu einer Überlassungshöchstdauer nach 18 Monaten, zu einem zwingenden Equal Pay nach 9 Monaten sowie zu Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten zu vielen offenen Fragen und einer erheblichen Rechtsunsicherheit und erhöhen das Risiko, eine Arbeitnehmerüberlassung nicht im Rahmen der geltenden Gesetze durchführen zu können. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie hierzu von Herr Dr. Alexander Bissels konkrete Handlungsanweisungen, um sich im rechtssicheren Rahmen zu bewegen.
Eine weitere große Herausforderung für das kommende Jahr wird für Personaldienstleister die ohne Übergangsfrist zum 25.05.2018 in Kraft tretende neue EU-Datenschutzgrund-verordnung darstellen, die das nationale, deutsche Recht überlagern wird und mit sehr hohen Bußgeldern bei Verstößen ein nicht unerhebliches Risiko für Sie als Personaldienstleister darstellt. Erfahren Sie von Herrn Jan Peter Schiller, was durch die DSGVO auf Sie zukommt und was Sie bei der Umsetzung beachten müssen.
Im dritten Teil des Seminars widmen wir uns dem stets aktuellen Thema des Recruiting und der Notwendigkeit diesen Bereich in einem durch die AÜG-Reform und die neue
DSGVO administrativ immer aufwändiger werdenden Umfeld möglichst kosteneffizient zu gestalten und die damit zusammenhängenden Prozesse zu optimieren und automatisieren.
Selbstverständlich haben Sie auch ausreichend Zeit Ihre Fragen an die anwesenden Experten zu stellen.