Konzept
Nach in Kraft treten der AÜG-Reform zum 01.04.2017 führen unscharf formulierte Vorschriften zu einer Überlassungshöchstdauer nach 18 Monaten, zu einem zwingenden Equal Pay nach 9 Monaten sowie zu Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten zu vielen offenen Fragen und einer erheblichen Rechtsunsicherheit.
Herr Dr. Bissels fasst zunächst die aktuelle Entwicklung in Zusammenhang mit der AÜG-Reform zusammen, insbesondere hinsichtlich des gesetzlichen equal pay und der Überlassungshöchstdauer etc.. Zudem stellt Herr Dr. Bissels praxisnah die aktuellen Tendenzen in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung vor.
Im Anschluss haben die Teilnehmer, die Möglichkeit 1 Stunde Fragen zu aktuellen Fällen aus ihrer Praxis zu stellen.
Eine der großen Herausforderungen für Personaldienstleister wird dieses Jahr, die ohne Übergangsfrist zum 25.05.2018 in Kraft tretende neue EU-Datenschutzgrundverordnung darstellen, die das nationale, deutsche Recht überlagern wird und mit sehr hohen Bußgeldern bei Verstößen ein nicht unerhebliches Risiko für Sie als Personaldienstleister darstellt. Erfahren Sie von Herrn Jan Peter Schiller, was durch die DSGVO auf Sie zukommt und was Sie bei der Umsetzung beachten müssen.
Ein weiterer Part des Seminars widmet sich dem stets aktuellen Thema des Recruiting und der Notwendigkeit diesen Bereich in einem durch die AÜG-Reform und die neue DSGVO administrativ immer aufwändiger werdenden Umfeld möglichst kosteneffizient zu gestalten und die damit zusammenhängenden Prozesse zu optimieren und automatisieren.
Selbstverständlich haben Sie auch ausreichend Zeit Ihre Fragen an die anwesenden Experten zu stellen.